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Teilnahmebedingung

Teilnahmebedingungen für Gewinnspiel auf Instagram „#boaconnection“

Die Teilnahme und Durchführung des Gewinnspiels im Zusammenhang mit der Vermarktungskampagne von Jérôme Boateng richtet sich nach den folgenden Bestimmungen.

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind nicht an Instagram, sondern an Edeloptics GmbH zu richten.

§ 1 Veranstalter

Der Veranstalter des Wettbewerbs und Gewinnspiels ist Edeloptics GmbH, Drehbahn 9, 20354 Hamburg („Veranstalter“). Die Wettbewerbe bzw. Gewinnspiele werden durch den Veranstalter in Kooperation mit verschiedenen Partnern durchgeführt.

§ 2 Teilnahmeberechtigung / Ausschlussgründe

(1)Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich und Schweiz die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 16 Jahre alt sind. Die Teilnahme von Personen, die zu diesem Zeitpunkt jünger als 18 Jahre sind, erfordert das vorherige Einverständnis des oder der Erziehungsberechtigten. Die Teilnahme ist unabhängig von der Inanspruchnahme von Dienstleistungen. Die Inanspruchnahme der vom Veranstalter angebotenen Dienstleistungen erhöhen nicht die Gewinnchancen.

(2)Mitarbeiter des Veranstalters, der mit ihm verbundenen Unternehmen oder der beteiligten Kooperationspartner sind von der Teilnahme an dem Wettbewerb bzw. Gewinnspiel ausgeschlossen.

(3)Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

§ 3 Zeitraum, Preise und Teilnahme am Wettbewerb bzw. Gewinnspiel

(1)Der Wettbewerb bzw. das Gewinnspiel „#boaconnection“ beginnt am 08.10.2018 um 00:00 Uhr deutscher Zeit und endet am 16.10.2018 um 24:00 Uhr („Laufzeit für die Einreichung der Namesvorschläge“).

(2)Die Fanbrille der Kollektion wird nach dem Vorschlag des Gewinners/der Gewinnerin und im Anschluss nach einer Abstimmung benannt und so ein fester Bestandteil der Jérôme Boateng 2018 Kollektion. Der Gewinner/Die Gewinnerin verpflichtet sich, den Namen der Fanbrille ohne einen monetären Aufwand aus den Verkäufen zu überlassen. Dieses gilt dauerhaft für den Absatzzeitraum der Brille.

(3)Der Gewinner/Die Gewinnerin wird mit einer Begleitung seiner/ihrer Wahl (mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder Schweiz) zum Launch-Event der neuen Jérôme Boateng Kollektion 2018 nach Berlin am 25.10.2018 eingeladen (Edel-Optics GmbH übernimmt die Kosten für den Transport und die Übernachtung), bekommt ein Exemplar der Brille und die Möglichkeit Jérôme Boateng zu treffen. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.

(4)Ein Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, indem ein Namensvorschlag für die Fanbrille auf Instagram als Kommentar unter ausgewählten Postings (zwischen dem 08.10.2018 und dem 16.10.2018) hinterlassen wird.

§ 4 Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels

(1)Unter den Einreichungen werden fünf Vorschläge intern von einer Edel-Optics Jury ausgewählt und zur Wahl freigegeben. Die Nennung mit den meisten Stimmen ist am Ende der Gewinner/die Gewinnerin des Wettbewerbes um die Bezeichnung der Fanbrille in der #boaconnection.

(2)Der Gewinner/Die Gewinnerin wird jeweils auf der Instagram- und Facebook-Seite des Veranstalters (www.instagram.com/edel_optics bzw. www.facebook.com/edeloptics) bekanntgegeben und gebeten, sich innerhalb von drei Tagen nach Bekanntgabe per E-Mail (wird in der Benachrichtigung aufgegeben) mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen. Hierbei haben der Gewinner/die Gewinnerin ihren vollen Namen und Adresse mitzuteilen, um den Anspruch auf den Gewinn geltend zu machen. Sollte innerhalb von drei Tagen nach Bekanntgabe keine Kontaktaufnahme der Gewinner mit Mitteilung der persönlichen Daten erfolgen, verfällt der jeweilige Gewinn.

(3)Die Reise zum Launch-Event inklusive Übernachtung und Frühstück in Berlin findet für den Gewinner/die Gewinnerin und seine/ihre Begleitung vom 25.10.2018 bis zum 26.10.2018 statt. Der Gewinner/Die Gewinnerin wird rechtzeitig nach Ablauf des Gewinnspieles (nach dem 16.10.2018) über den genauen Ablauf informiert.

(4)Soweit für den Gewinner eine Anreise nach Berlin notwendig ist, obliegt die Wahl der Verkehrsmittel und Unterbringung dem Veranstalter. Die Kosten für An- und Abreise trägt der Veranstalter. Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise erfolgt auf Kosten des Gewinners. Das Gleiche gilt auch für sämtliche private Kosten, die während des Aufenthaltes im Hyperion entstehen (Minibar, Telefon etc.).

(5)Der Gewinner räumt dem Veranstalter mit Annahme des Gewinns das ausschließliche, unwiderrufliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, sämtliche Foto-, Film- oder Tonaufnahmen, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt erstellt werden und auf denen er abgebildet bzw. auf denen seine Stimme zu hören ist, für geschäftliche Zwecke – insbesondere für Werbemaßnahmen zur Vermarktung der Brillenkollektion von „Jérôme Boateng“ und verbundener Unternehmen, ob offline oder online (einschließlich der unterschiedlichen Social Media Plattformen wie z. B. Facebook, Instagram, YouTube, Twitter) – zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu veröffentlichen oder öffentlich zugänglich zu machen, und zwar in der ursprünglichen Form oder nach vorheriger Bearbeitung der Aufnahmen.

(6)Der Gewinner räumt dem Veranstalter mit Annahme des Gewinns das ausschließliche, unwiderrufliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, sämtliche Foto-, Film- oder Tonaufnahmen, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt erstellt werden und auf denen er abgebildet bzw. auf denen seine Stimme zu hören ist, für geschäftliche Zwecke – insbesondere für Werbemaßnahmen zur Vermarktung der Brillenkollektion „Sylvie Optics“ sowie der Meis Enterprise GmbH und verbundener Unternehmen, ob offline oder online (einschließlich der unterschiedlichen Social Media Plattformen wie z. B. Facebook, Instagram, YouTube, Twitter) – zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu veröffentlichen oder öffentlich zugänglich zu machen, und zwar in der ursprünglichen Form oder nach vorheriger Bearbeitung der Aufnahmen.

§ 5 Beendigungsmöglichkeit des Wettbewerbs oder Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb bzw. das Gewinnspiel jederzeit unter ausreichender Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer auszusetzen, vorzeitig zu beenden oder abzubrechen. Von diesem Recht wird insbesondere Gebrauch gemacht, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs bzw. Gewinnspiels aufgrund organisatorischer technischer oder rechtlicher Gründe nicht oder mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gewährleistet ist.

§ 6 Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 7 Datenschutz und Nutzungseinwilligungen

Die beim Gewinnspiel gemachten Angaben (Daten) werden zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels und zu dem bei der Auslobung des Gewinnspiels bezeichneten Zweck verwendet. Es steht jedem Teilnehmer jederzeit frei, seine Zustimmung in die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten per E-Mail an

boaconnection (at) edel-optics (Punkt) de

zu widerrufen und damit von der Teilnahme an dem Wettbewerb bzw. Gewinnspiel zurückzutreten.

§ 8 Haftung

(1)Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen den Veranstalter und dessen gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Sofern nicht Vorsatz vorliegt, ist die Haftung beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsrecht oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2)Ungeachtet der Regelung in § 8 (1) haftet der Veranstalter für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs „boaconnection“ und für die Koordination des Termins und die Übernahme der damit verbundenen Kosten. Der Veranstalter haftet nicht, falls der Termin aus Gründen, die nicht von ihm zu verantworten sind, ausfallen sollte. Ebenso haftet der Veranstalter nicht für die Folgen auf die Durchführung des Wettbewerbs bzw. Gewinnspiels, wenn über das Vermögen eines Kooperationspartners das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt wird.

§ 9 Rechte Dritter

(1)Die Teilnehmer haben sicherzustellen, dass alle Vorschläge, die für die Teilnahme am Gewinnspiel notwendigen sind, die guten Sitten (d.h. insbesondere nicht bedrohlich, beleidigend, rassistisch, verleumderisch, anstößig, obszön sind) und/oder gegen Rechte Dritter NICHT verstoßen. Der Veranstalter ist für das Verhalten und die im Rahmen des Gewinnspiels durch die Teilnehmer publizierten Informationen und nicht verantwortlich und macht sich diese nicht zu Eigen. Er ist ferner nicht zu deren Prüfung verpflichtet, behält sich jedoch vor, deren etwaige Veröffentlichung rückgängig zu machen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Informationen und Einreichungen gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass die Vorschläge von der Edeloptics GmbH und dem Jérôme Boateng Management auf zu den Unternehmen gehörigen Plattformen bzw. Kommunikationskanälen veröffentlicht werden dürfen.

§ 10 Sonstige Bestimmungen

(1)Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Wettbewerbs bzw. Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Wettbewerbs bzw. Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an den Veranstalter zu richten. Anderweitig mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.

(2)In Fällen höherer Gewalt ist der Veranstalter für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Erbringung der im Rahmen des Wettbewerbs bzw. Gewinnspiels zu erbringenden Leistungen befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Ereignis, durch das er ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen sowie nicht von ihm verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen.

(3)Der Wettbewerb bzw. das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4)Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.