Wenn die Sehkraft nachlässt, kommt man früher oder später nicht drum herum, sich eine Sehhilfe zu beschaffen. Da diese nicht gerade günstig sind, fragt man sich natürlich, wer die Kosten dafür übernimmt. Der folgende Beitrag soll helfen, einen Überblick über die Leistungen der Krankenkassen im Bezug auf Sehhilfen zu geben.
Private Krankenversicherung
Innerhalb der privaten Krankenversicherungen gibt es die Leistung der Brillenerstattung. Benötigt man aufgrund einer Sehschwäche eine Brille oder Kontaktlinsen, übernehmen die privaten Kassen einen Großteil der Kosten. Wie hoch der Betrag bzw. der Anteil ist, kommt auf die Krankenkasse und den jeweiligen Tarif an. Dies ist sehr unterschiedlich, weshalb man sich bereits vor dem Kauf der Sehhilfe gut darüber informieren sollte. Manche Kassen übernehmen eine Pauschale pro Jahr, andere einen gewissen Prozentsatz des Gestells und wieder andere einen anderen Prozentsatz für die Gläser.
Da es keine einheitliche Regelung bei der Erstattung der Brillenkosten gibt, ist es wichtig zu wissen, welche Kosten laut Versicherungsvertrag versichert sind.
Gesetzliche Krankenversicherung
Viele können sich noch daran erinnern, dass auch die gesetzlichen Krankenkassen bis vor einigen Jahren einen Anteil der Kosten bei Brillen übernahmen. Seit dem 1. Januar 2004 trat aber ein Gesetz in Kraft, wonach die Erstattung derartiger Kosten nun nicht mehr ins Leistungsspektrum der gesetzlichen Versicherungen fällt. Wer also keine Brillenzusatzversicherung hat (dazu unten mehr) muss die Sehhilfe wohl oder übel aus der eigenen Tasche bezahlen. Allerdings gibt es einige Ausnahmefälle, in denen auch die gesetzliche Krankenkasse Anteile oder sogar den Großteil der Brillenkosten übernimmt:
– Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel die Kosten, wenn sich ohne Brille bzw. Kontaktlinsen eine Verschlechterung der Sehkraft im Alter abzeichnet. Dies ist aber quasi immer der Fall.
– Heranwachsende Kinder zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr bekommen die Kosten für die Gläser ersetzt, wenn sie ein Rezept vom Arzt dafür haben, eine Brille aus medizinischen Gründen also verschrieben ist. Dies gilt sogar für extra Sportbrillen mit Kunststoffgläsern.
– Ab dem 18. Lebensjahr werden Sehhilfen nur dann noch von den gesetzlichen Kassen übernommen, wenn mindestens Stufe 1 der Sehbeeinträchtigung vorliegt. Diese Stufe definiert eine Sehschwäche, die mit bestmöglichster Korrektur maximal eine Sehschärfe von 0,3 bis 0,1 (also eine maximale Sehkraft von 30%) erreichen kann.
– Im April 2017 wurde der Anspruch auf Sehhilfe wieder ein wenig erweitert. Mit mehr als sechs Dioptrien bei Kurz- und Weitsichtigkeit und bei mehr als vier Dioptrien bei einer Hornhautverkrümmung besteht auch für gesetzlich Versicherte ein Anspruch auf eine Sehhilfe.
Brillenzusatzversicherungen
Reine Brillenzusatzversicherungen gibt es nur wenige, oftmals sind es Kombiangebote mit der Möglichkeit zur Kostenübernahme von Sehhilfen und Heilpraktikerleistungen. Ob sich diese Zusatzversicherung wirklich lohnt, sollte individuell entschieden werden.
Klar ist: wenn die Augen zunehmend schlechter werden, kommt man um eine Brille bzw. um Kontaktlinsen nicht herum. Zum Glück haben wir zahlreiche günstige Markenbrillen, die den Kauf gleich nicht mehr ganz so kostspielig machen.
Eine sehr gute Erklärung. Die Frage über die Kosten kommen ja doch immer wieder auf. Das hier wird einigen sicherlich ein ganzes Stück weiterhelfen.